Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Ronny Neumann
Rechtsanwalt Ronny Neumann

Ich berate Sie gerne

 

 

und stehe Ihnen - unabhängig davon ob Sie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sind - im arbeitsgerichtlichen Verfahren notfalls auch bis vor das Bundesarbeitsgericht zur Verfügung.

 

Wollen Sie wissen, was Ihr Chef Ihnen in Ihr Arbeitszeugnis geschrieben und wie er Sie tatsächlich beurteilt hat? Die Wahrheit lesen Sie im Geheimcode Arbeitszeugnis.

 

Für Arbeitnehmer ist die dreiwöchige Kündigungsfrist zu beachten, d. h. innerhalb dieser Frist muß die Klage nach der Kündigung durch den Arbeitgeber eingereicht werden.

 

Rufen Sie mich an unter: 0371/33493290 oder kontaktieren Sie mich per Email unter chemnitz@rechtsanwaelte-bwp.de.