Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Ronny Neumann
Rechtsanwalt Ronny Neumann

Ihr Rechtsanwalt Neumann in Chemnitz vertritt Sie beim Verkehrsunfall, im Bußgeldverfahren, bei Problemen mit Ihrer Fahrerlaubnis, der MPU etc.

 

Verkehrsrecht ist kompliziert? Nicht, wenn Sie mich an Ihrer Seite haben. Die Verkehrsunfallregulierung ist meine Angelegenheit. Den Schriftverkehr mit den gegnerischen Versicherungen, der Polizei, den Behörden und dem Unfallgegner führe ich.

 

Die Ihnen bei einem Verkehrsunfall entstandenen Schäden mache ich für Sie geltend, z. B.

  • Abschlepp- und Bergungskosten,
  • Wertminderung,
  • Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall,
  • Sachverständigengebühren,
  • Verdienstausfall oder entgangenem Gewinn,
  • Kosten der Um- und Neuanmeldung,
  • Verlust der Tankfüllung beim Totalschaden,
  • weitere Sachschäden wie zerstörte Kleidung oder Brillen etc.,
  • Kostenpauschale,
  • Schmerzensgeld,
  • Arzt- und Medikamentekosten,
  • Haushaltsführungsschaden etc.

 

Mit mir als Ihrem Rechtsanwalt holen Sie mehr raus.

 

Sie haben das Recht, mich sofort als Ihren Rechtsanwalt im Verkehrsrecht mit der Durchsetzung Ihrer Schadenersatz- und, sofern erforderlich, Schmerzensgeldansprüche zu beauftragen.

 

Als Ihr Rechtssanwalt für Verkehrsrecht werde Sie dann beraten, ob Sie

  • die Schäden reparieren lassen (eventuell sogar bei einem wirtschaftlichen Totalschaden im Rahmen der Opfergrenze von 130 % des Wiederbeschaffungswertes),
  • fiktiv abrechnen,
  • über das weitgehend unbekannte Quotenvorrecht bei einem Mitverschulden und bestehender Vollkaskoversicherung abrechnen
  • über Ihren Vollkaskoversicherer abrechnen sollten.

 

Ich empfehle Ihnen in Ihrem eigenen Interesse, Absprachen, Telefonate etc. mit dem gegnerischen Haftpflichtversicherer nicht ohne meinen Rat zu tätigen. Dieser Versicherer ist im Zweifel nicht dazu da, um Ihnen zu helfen und Sie zu unterstützen, sondern um Ihre finanziellen Ansprüche möglichst gering befriedigen zu müssen. Durch meine Beauftragung verstricken Sie sich auch nicht in widersprüchliche Aussagen zum Ablauf des Verkehrsunfalls.

 

Sofern Sie es wünschen, empfehle ich Ihnen einen geeigneten Sachverständigen. Sie sollten keinesfalls den vom gegnerischen Haftpflichtversicherer vorgeschlagenen Gutachter akzeptieren.

 

Sie haben grundsätzlich Anspruch auf Erstattung der Mietwagenkosten. Aber auch hier ist Vorsicht geboten. Ich berate Sie gerne, damit Sie keine finanziellen Einbußen erleiden.

 

Weiter erhalten Sie von mir professionelle Hilfe im  Führerscheinrecht und Fahrerlaubnisrecht (z. B. bei angeordneter MPU wegen Alkohol, Drogen oder Punkten, Sperrfristverkürzung, Nachschulungen in der Probezeit oder Punkteabbau etc.). Sollten Sie Schwierigkeiten mit Ihrer Werkstatt haben, so wenden Sie sich an mich.

 

Ich bin sehr gerne als Ihr Rechtsanwalt und auch bundesweit für Sie tätig. Senden Sie mir Ihre Nachricht per E-Mail chemnitz@rechtsanwaelte-bwp.de oder rufen Sie mich an unter 0371/33493290 und wir vereinbaren sofort einen Termin.

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