BußGeldrecht, OWi-Recht und  Verkehrsstrafrecht

Rechtsanwalt Ronny Neumann
Rechtsanwalt Ronny Neumann

Ich verteidige Sie als Ihr Rechtsanwalt effiezient und aussichtsreich im Bußgeldrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht wie z. B. bei Rotlichtverstößen, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Fahrten unter Alkoholeinfluss, Abstandsunterschreitungen, Telefonieren am Steuer etc. Laut einer Studie des Automobilclubs von Deutschland aus dem Jahre 2009 sind bis zu 80 Prozent der Bußgeldverfahren wegen Ge­schwindigkeitsüberschreitung falsch. Das zu beurteilen, ist meine Aufgabe. 

 

Sofern gegen Sie ein strafrechtlicher Vorwurf im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall erhoben wird, hat meine Verteidigung nicht nur Auswirkungen auf den Ausgang des Strafverfahrens, sondern auch auf einen möglichen Regreß des Haftpflichtversicherers gegen Sie sowie den Verlust der Fahrerlaubnis.

 

Ordnungswidrigkeiten-, Bußgeld- und Strafverfahren sind für die Betroffenen äußerst ärgerlich.  Es drohen neben der Geldbuße oder -strafe auch noch Punkte in Flensburg mit mehrjährigen Löschungsfristen, Fahrverbote  sowie der vollständige Entzug der Fahrerlaubnis, insbesondere wenn Alkohol im Spiel war. Wenn Sie sich über möglichen Sanktionen informieren wollen, so sind Sie bei meinem Bußgeldrechner genau richtig.

 

Lassen Sie mir Ihre Unterlagen, wie z. B. schon den Anhörungsbogen per Fax unter 0371/33493291 oder per Email unter chemnitz@rechtsanwaelte-bwp.de zukommen. Füllen Sie diese nicht aus und machen Sie von Ihrem verfassungsrechtlich garantiertem Schweigerecht Gebrauch. Dies gilt auch, wenn Sie von der Polizei oder der Verwaltungsbehörde aufgefordert werden, Angaben zur Sache zu machen. Geben  Sie lediglich - da Sie hierzu vepflichtet sind - Ihre Personalien an und schweigen ansonsten höflich mit den Worten: " Ich möchte mich nicht zur Sache äußern und werde einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragen."

 

Wenn Sie meinen Rat nicht befolgen und sich zur Sache einlassen und sich selbst verteidigen, können Sie durch Ihre eigenen Äußerungen überführt werden. Denken Sie daran: Selbst ist man sein schlechtester Verteidiger.

 

Ich fordere nach Ihrer Mandatierung die Akte an und nach Akteneinsicht werden wir zusammen Ihre bestmögliche Verteidigung besprechen.

 

Ich bin gerne für Sie tätig. Senden Sie mir Ihre Nachricht per E-Mail chemnitz@rechtsanwaelte-bwp.de oder rufen Sie mich an unter 0371/33493290 und wir vereinbaren sofort einen Termin.