Vollkaskoversicherung

Bei einem völlig allein verschuldeten Unfall verbleibt mir nur Ihnen zu raten, über Ihren Vollkaskoversicherer abzurechnen.

 

Sie müssen diesem den Unfall unverzüglich melden. Ihr Versicherer wird dann einen Sachverständigen beauftragen (nicht Sie!) und diesen dann auch bezahlen oder einen Kostenvoranschlag einholen.

 

Liegen die Reparaturkosten unterhalb des Wiederbeschaffungswertes abzüglich des Restwertes, können Sie verlangen, daß der Schaden gem. Gutachten oder Kostenvoranschlag fiktiv abgerechnet wird oder aber fachgerecht reparieren lassen. Liegen die Reparaturkosten hingegen oberhalb des o. g. Wertes, muß Ihr Versicherer Ihnen die Reparaturkosten bis maximal zur Höhe des Wiederbeschaffungsaufwandes (Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert) bezahlen.

 

Kosten Ihres Rechtsanwaltes muß Ihr Kaskoversicherer erst dann übernehmen, wenn er sich mit Erstattung des Ihnen geschuldeten Betrages im Verzug (nach einer Mahnung Ihrerseits) befindet oder falsch abgerechnet hat.

 

Wenn Sie weitere Fragen haben, so stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung. Senden Sie mir Ihre Nachricht per E-Mail an chemnitz@rechtsanwaelte-bwp.de oder rufen Sie mich unter 0371/33493290 an und wir vereinbaren sofort einen Termin.