Anklage

Die Anklage wird von der Staatsanwaltschaft erhoben, wenn die durchgeführten Ermittlungen ergeben haben, daß hinreichender Tatverdacht besteht, daß ein Beschuldigter eine Straftat begangen hat. Die Anklage wird in der Anklageschrift niedergeschrieben und dort auch das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen dargestellt. In der Anklageschrift müssen der Angeschuldigte, die Tat, die ihm zur Last gelegt wird, Zeit und Ort ihrer Begehung, die gesetzlichen Merkmale der Straftat und die anzuwendenden Strafvorschriften genannt werden. Ferner sind die Beweismittel, das Gericht, vor dem die Hauptverhandlung stattfinden soll und der Verteidiger anzugeben.
 
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