Änderungsschutzverfahren

Als Rechtsanwalt unterstütze ich Sie sehr gerne, wenn Ihnen eine Änderungskündigung Ihres Arbeitgebers zugegangen ist. Auch gegen diese kann mit der sogenannten Änderungsschutzklage oder auch Kündigungsschutzklage genannt, die auch innerhalb von drei Wochen beim zuständigen Arbeitsgericht eingegangen sein muß, vorgegangen werden.

 

Nehmen Sie zunächst unter dem Vorbehalt, dass die Änderungen sozial ungerechtfertigt sind, die Änderungskündigung an, müssen Sie zwar ab dem Ablauf der Kündigungsfrist zu schlechteren Bedingungen arbeiten, im Falle des Unterliegens im gerichtlichen Verfahren verlieren Sie aber nicht Ihren Arbeitsplatz.

 

Das Gericht überprüft wie im Kündigungsschutzverfahren, ob die Änderungskündigung sozial gerechtfertigt ist oder andere Unwirksamkeitsgründe vorliegen. Gibt das Gericht Ihnen Recht, muß der Arbeitgeber Sie zu unveränderten Bedingungen weiterbeschäftigen.

 

Wenn Sie weitere Fragen haben, so stehe ich Ihnen als Ihr Rechtsanwalt sehr gerne zur Verfügung. Senden Sie mir Ihre Nachricht per chemnitz@rechtsanwaelte-bwp.de rufen Sie mich an unter 0371/33493290 und wir vereinbaren sofort einen Termin.